- Teilnahmebedingungen -
Aus dem
Selbstverständnis von Vampire live heraus wie auch aufgrund der Art der meisten
Treffen - nämlich in Form unangemeldeter Treffen an öffentlichen Orten oder in
Bars/Cafés/Diskotheken - entsprechen Vampire live-Treffen von ihrer Natur her
eigentlich jedem gewöhnlichen Treffen von Freunden: Einer macht einen
Vorschlag, wo man abends hingeht, und andere Freunde schließen sich an oder
lassen es. Und falls etwas passiert, ist jeder für sich selbst verantwortlich.
Und haftet auch selbst für das, was er tut. Da Juristen das möglicherweise
anders sehen, haben wir uns darum bemüht, das oben skizzierte Prinzip in
juristische Reinform - sprich: Teilnahmebedingungen - zu bringen. Die Kenntnis
dieser Teilnahmebedingungen wird durch öffentliche Verfügbarkeit dieser
Bedingungen auf unserer Website, durch automatische Zustellung der
Teilnahmebedingungen bei Anmeldung bei unseren Mailinglisten und durch persönliche
Aufforderung der SL an neue Spieler, diese Teilnahmebedingungen zu lesen,
vorausgesetzt. Die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen erfolgt durch
Unterschrift derselben oder - im Falle, dass der Spieler dies verabsäumt -
durch weitere Teilnahme am Spiel (konkludent).
Bedingungen
für die Teilnahme am Spiel
der Life-Rollenspielgruppe "Vampire live":
(1) Bei der
vorliegenden Veranstaltung handelt es sich um ein sogenanntes Life-Rollenspiel.
Bei solch einem Spiel ist mit gewissen Anforderungen an die physische und
psychische Leistungsfähigkeit und Verfassung der Teilnehmer zu rechnen.
Insbesondere kann es bei derartigen Spielen zu Situationen kommen, bei denen
aus der Natur des Spiels resultierende Risiken für den Teilnehmer auftreten
können (z.B. Kämpfe mit Polsterwaffen, Verwendung von für die Darstellung von
magischen oder anderen Licht- oder Raucheffekten notwendigen pyrotechnischen
Artikeln, sowie andere für das Spiel notwendige Handlungen).
Mit seiner Teilnahme am Spiel drückt der Teilnehmer aus, dass er sich zuvor
über die Natur der Veranstaltung informiert hat und sich insbesondere der
möglicherweise für ihn auftretenden Risiken bewusst ist.
Jeder Teilnehmer ist deshalb verpflichtet, sich vor seiner ersten Teilnahme
bei der Spielleitung umfassend über die Natur des Spiels und möglicherweise
daraus resultierende persönliche Risiken zu informieren.
(2) Die
sogenannte Spielleitung (SL) ist nicht Veranstalter der Treffen, bei denen das
Spiel stattfindet. Die Spielleitung unterhält lediglich die das Spiel
betreffenden Mailinglisten und entscheidet über die Auslegung der Spielregeln.
Sie ist für das Spiel nur in so weit verantwortlich, wie es den direkten
Unterhalt der Websites und Mailinglisten betrifft.
Die Spielleitung übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für den Ablauf
eines Treffens, bei dem das Spiel stattfindet, es sei denn, es ist mit dem
Inhaber des Ortes, an dem gespielt wird, eine diesbezügliche explizite und
schriftlich fixierte Vereinbarung getroffen worden.
Im Sinne der Bestimmungen über die Organisation und Durchführung von
Veranstaltungen ist die Spielleitung ein Teilnehmer der Veranstaltung wie jeder
andere Spieler auch. Ihre Verantwortlichkeit erstreckt sich alleine auf den
Unterhalt der spielkoordinierenden Websites und Mailinglisten sowie die
Weiterleitung von Spielterminen und -orten, auf die sich die Teilnehmer
geeinigt haben, nicht auf die Festlegung derselben im Sinne eines Veranstalters
im herkömmlichen Sinne.
(3) Jeder
Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere
Teilnehmer und seine Umgebung zu vermeiden.
Zu diesem Zweck ist unter anderem generell verboten:
- Die Verwendung von nicht durch die Teilnehmer auf ihre Ungefährlichkeit
überprüften Polsterwaffen
- Die Verwendung von Blankwaffen
- Die Verwendung von objektiv ungeeigneter und gefährlicher Ausrüstung
- Die Verwendung von Kraftfahrzeugen als Teil des Spiels
- Das Spiel in der unmittelbaren Nähe von Verkehrswegen
- Körperverletzende Angriffe jeglicher Art auf einen anderen Teilnehmer
- Vorsätzlicher Drogenkonsum, der den Teilnehmer zu aggressiven oder
übertriebenen Handlungen verleiten würde
(4) Die
Teilnehmer haben jederzeit das Recht, gefährdendes und/oder spielstörendes
Verhalten, egal ob durch den oder die Verursacher fahrlässig oder vorsätzlich
begangen, mit dem sofortigen Verweis des fraglichen Teilnehmers von der
Spielveranstaltung zu ahnden. Dieser Verweis wird auf Entscheidung der
Teilnehmer durch die Spielleitung ausgesprochen.
(5) Jeder
Teilnehmer haftet in eigener Person für von ihm verursachte Schäden an Personen
und/oder Sachwerten. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung wird bei
jedem Teilnehmer vorausgesetzt. Die Spielleitung übernimmt keinerlei Haftung
außer für durch sie als Teilnehmer des Spiels selbst und persönlich verursachte
Schäden.
(6) Das
Mindestalter der Teilnehmer ist im Regelfall 18 Jahre. Ausnahmsweise können
allerdings Teilnehmer eines geringeren Alters, die objektiv und subjektiv für
die Teilnahme an solch einer Veranstaltung geeignet erscheinen, unter
einmaliger Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung ihrer/ihres
gesetzlichen Vertreter(s) an der Veranstaltung teilnehmen.
(7) Jeder
Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während des Spiels Video-
und/oder Audioaufnahmen von ihm gemacht werden, soweit er diesen Aufnahmen
nicht ausdrücklich widerspricht.
(8) Es ist
generell jedwede Handlung verboten, die objektiv und subjektiv vorhersehbar zur
Verletzung eines Teilnehmers, einer unbeteiligten natürlichen Person oder von
Sachwerten führen würde. Eine Verletzung dieses Verbotes führt zum sofortigen
Ausschluss des Teilnehmers vom Spiel.
|